Parteienverkehr im Pfarrbüro
- Details
- Zugriffe: 351
leider wieder kein Parteienverkehr im Pfarrbüro möglich
Liebe Pfarrgemeinde!
Da diözesanweit die Regelungen, die bereits für den 2. Lockdown gegolten haben, wieder in Kraft treten, dürfen wir das Pfarrbüro auch während dieses Lockdowns nicht für Parteienverkehr öffnen. Weiters finden im Zeitraum vom 28. Dezember 2020 bis zum 17. Jänner 2021 (nun möglichweiser auch darüber hinaus) keine öffentlichen Gottesdienste statt.
Wir nehmen eure Gebetsanliegen für die Zeit nach dem Lockdown gerne zu den Bürozeiten telefonisch entgegen, die Bezahlung kann persönlich zu einem späteren Zeitpunkt nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen im Pfarrbüro erfolgen.